Risken eliminieren statt reduzieren!
Wieso der Faktor „Treue“ bei der Aids-Bekämpfung eine wesentliche Rolle spielt.
Gastkommentar von Dr. Jan Stejskal in der „Presse“ am 23. Juli 2010
Labels: AIDS, Prävention, Sexualität, Verhütung
Wieso der Faktor „Treue“ bei der Aids-Bekämpfung eine wesentliche Rolle spielt.
Labels: AIDS, Prävention, Sexualität, Verhütung
Köln – Eine große Mehrheit der Ärzteschaft wendet sich gegen eine ärztliche Hilfe beim Suizid. Zugleich wird ein Ausbau der Kapazitäten in der palliativmedizinischen Versorgung gefordert.
Labels: Deutschland, Euthanasie, Palliativmedizin, Sterbebegleitung
Anlässlich des Welt-Kongresses am 18. - 23. Juli 2010 in Wien geben wir zwei neue Imabe-Infos heraus:
Das Urteil des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik ist in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig. Das Urteil erleichtert eine Fehlentwicklung der modernen Fortpflanzungsmedizin, weil es eine Selektion unter den künstlich erzeugten Embryonen erlaubt. Die probeweise Erzeugung einer Überzahl von Embryonen, die anschließend einer Qualitätskontrolle unterworfen werden, widerspricht der Menschenwürde und dem Instrumentalisierungsverbot, das auch das vorgeburtliche menschliche Leben schützt.
Labels: Fortpflanzungsmedizin, Menschenwürde, Präimplantationsdiagnostik
Irren ist menschlich. Doch der Umgang mit Fehlern in der Medizin ist ein Sorgenkind. Eine vorausschauende Fehlerkultur ist Mangelware – im Klinikalltag ebenso wie unter den niedergelassenen Ärzten. Über die eigene Fehlbarkeit offen zu sprechen ist bis heute in der ärztlichen Arbeit immer noch stark angstbesetzt. Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnisse steigern die Furcht vor Sanktionen – und die Schweigespirale macht anfällig für weitere Fehler… Klar ist: Aus Fehlern soll man lernen können – aber wie?
Namhafte Experten aus den Bereichen Medizin, Pflege, Kommunikation, Recht, Ökonomie und Ethik werden darüber auf Einladung von IMABE, Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik, in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger am 19. und 20. November in Wien diskutieren. Das interdisziplinäre Symposium „Fehlerkultur in der Medizin“ findet im Festsaal der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA, 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65) statt. Nähere Informationen auf http://www.imabe.org/index.php?id=1392.
Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010
Labels: Fehlerkultur, Medizin, Symposium
Rechtlich korrektes Urteil wirft ethische Fragen auf
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage eines Patientenwillens sei nicht strafbar (vgl. Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09).
Zur Vorgeschichte: Auf Anraten des Münchener Anwalts Wolfgang Putz durchtrennte die Tochter den Schlauch der Magensonde, mit der ihre Mutter künstlich ernährt wurde, um sie sterben zu lassen. Die unheilbar Kranke, die seit einer Hirnblutung in einem Pflegeheim im Koma lag, hatte für einen solchen Fall laut Angaben der Tochter vor Jahren mündlich den Wunsch geäußert, die künstliche Ernährung einzustellen. Die Heimleitung widersetzte sich der Aktion, die seit fünf Jahren komatöse Frau erhielt sofort eine neue Magensonde. 14 Tage später starb sie in einem Krankenhaus aus anderen Gründen. Ihre Tochter und Anwalt Putz wurden angeklagt. Das Schwurgericht Fulda verurteilte den Anwalt zu neun Monaten auf Bewährung und sprach die Tochter frei, weil sie angesichts des Rechtsrats ohne Schuld gehandelt habe.
Der BGH entschied nun zugunsten des Anwalts, der Berufung eingelegt hatte. Die Wiederaufnahme der Sonden-Ernährung durch das Heim sei ein „rechtswidriger Angriff“ auf die komatöse Frau gewesen, so der BGH. Das Gericht ließ in seinem Urteil die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe fallen und sprach stattdessen von Behandlungsabbruch. Das Durchtrennen des Sondenschlauchs habe nur dazu gedient, dem „natürlichen Sterbeprozess seinen Lauf zu lassen“, so die Richterin.
Medial wurde der Spruch des BGH als „wegweisendes Urteil zur Sterbehilfe in Deutschland“ gefeiert, die Patientenverfügung werde aufgewertet und damit die Selbstbestimmung des Kranken. In einem Hintergrundartikel kritisiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (online, 25. 06. 2010) jedoch den politisch und medial agierenden Anwalt Putz, der seine Mandatare instrumentalisierte. Zwar sei das Urteil juristisch korrekt gewesen, doch habe der Anwalt „noch lange keinen Beitrag zu dem würdigen Sterben einer seit Jahren in einer Art Wachkoma lebenden“ 76-jährigen Frau geleistet: Der Konflikt zwischen Heim und Angehörigen eskalierte, die kranke Frau wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, die Tochter durchlief ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, und der Sohn nahm sich bald nach dem Tod der Mutter das Leben.
Weiters bemerkt der FAZ-Kommentar richtig:„Wenn jemand eine maschinelle Beatmung abstellt, wird das also, den entsprechenden Patientenwillen vorausgesetzt, nicht anders beurteilt, als wenn er sie nie beginnt.“ Andere wichtige ethische Fragen wurden aber in der Diskussion bisher ausgeblendet: Ist ein Patient moralisch legitimiert, jede Behandlung abzulehnen? Wenn eine Patientenverfügung vorhanden ist, darf kein Arzt sich darüber hinwegsetzen. Dies bedeutet aber nicht, dass der Patient als Patient willkürlich jede Behandlung ablehnen darf. Wer dies bejaht, würde letztlich der Euthanasie einen Freibrief ausstellen. Im konkreten Fall hat der Gesetzgeber zudem keine Patientenverfügung anerkannt, sondern berief sich auf den mutmaßlichen Willen des Patienten – wiedergegeben von verzweifelten Angehörigen.
Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010
Labels: Behandlungsabbruch, Euthanasie, künstliche Ernährung
Neue Therapie mit antiretroviralen Medikamenten gibt Hoffnung
Durch Medikamente können die meisten Babys vor einer Ansteckung mit Aids durch das Trinken von Muttermilch bewahrt werden. Das ist das Fazit einer Studie mit insgesamt 730 schwangeren HIV-Infizierten aus Botswana, in der ein internationales Forscherteam den Einfluss der Medikamente auf die Übertragungsrate des Virus von der Mutter aufs Kind untersucht hat, berichtet Wissenschaft online. Laut der in New England Journal of Medicine (2010: 362: 2271-2281) publizierten Studie lassen sich 99 Prozent der Infektionen verhindern, wenn HIV-positiven Mütter während der Schwangerschaft und Stillzeit eine hochwirksame antiretrovirale Therapie (HAART) zur Verfügung steht.
HIV-infizierten Frauen wird häufig empfohlen, ihre Kinder nicht zu stillen, um eine Übertragung des Virus mit der Muttermilch zu verhindern. In vielen afrikanischen Ländern stellt diese Empfehlung infizierte Mütter jedoch vor ein Problem: Aufgrund der schlechten Verfügbarkeit von Babynahrung liegt die Sterblichkeit nicht gestillter Babys dort um ein Vielfaches höher als die gestillter. Die Frauen mussten sich bisher also entscheiden, ob sie eher eine Infektion oder eine Mangelernährung bei ihren Kindern riskieren wollen.
Die neuen Ergebnisse der sogenannten Mma-Bana-Studie lassen nun jedoch die Hoffnung aufkommen, dass diese Entscheidung gar nicht nötig ist. Drei verschiedene gängige Wirkstoffkombinationen testeten die Forscher in dieser Studie bei den Teilnehmerinnen: Sie sollten ab Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels die Medikamente einnehmen und diese Einnahme auch während der ersten sechs Lebensmonate des Kindes beibehalten. Zusätzlich bekamen auch die Säuglinge vorsorglich antiretrovirale Medikamente verabreicht. Ergebnis: Alle Kombinationen waren gleich effektiv beim Verhindern einer Ansteckung, insgesamt lag die Rate bei 1,1 Prozent.
Die Ergebnisse geben Hoffnung, die starke Ausbreitung der Krankheit in Zukunft möglicherweise zu bremsen. Dafür müssten in den stark betroffenen Regionen der Welt jedoch die entsprechenden Medikamente einerseits erschwinglich sein und andererseits in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen.
Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010
Labels: Ansteckung, HIV, Schwangerschaft, Stillen
Straßburger Vorschlag sieht Mithilfe bei Abtreibung in staatlichen Einrichtungen zwingend vor
Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates greift die ärztliche Gewissensfreiheit massiv an. Er will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 22. 06. 2010). In dem Straßburger Entwurf, der sich an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten richtet, heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben. Der Straßburger Entschließungsentwurf nennt Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe als Konfliktfelder zwischen Ärzten und Patienten. In öffentlichen und staatlichen Einrichtungen wie etwa Kliniken sollte der Arzt deshalb seine Gewissensprobleme in diesen Fragen hintanstellen, fordert der Text.
Diese Debatte wurde bereits im Frühjahr 2009 (IMABE-Newsletter April 2009) in den USA losgetreten. Kritiker sprechen von einer drohenden Form von Despotismus, wenn im Gesundheitswesen Beschäftigte gezwungen wären, sich gegen ihr Gewissen an einer Abtreibung oder an Euthanasie beteiligen müssen. Da es sich hierbei um keine Heilbehandlungen handelt, fallen sie außerdem gar nicht in den Bereich der ärztlichen Pflicht zur Hilfeleistung. Nicht das Heil, sondern der Wille des Patienten stehe über allem, der Arzt habe sich ihm zu beugen. Diese Argumentation werde von Abtreibungs- und Euthanasielobbyisten als Instrument verfolgt, ihre Interessen durchzusetzen. Sie stelle allerdings ein grobes Unrecht gegen das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit dar, unterstrich der Bioethiker José Lopéz Guzmán von der Universität Navarra in einem Artikel im Fachjournal Imago Hominis (Gewissensvorbehalt im Gesundheitswesen und die europäischen Gesetzgebungen, 2008; 15: 101-119). „Wenn man eine Fachkraft zur Mitarbeit an einer von ihr als Gewissensbelastung empfundenen Handlung zwingt, so stellt das für sie eine Instrumentalisierung seitens eines Sektors der Gesellschaft dar, das heißt, dass die Gemeinschaft von der Person zu ihrem Nutzen Besitz ergreift.“ Die Gewissensfreiheit einer Person zu missachten sei ein Angriff auf ihre Würde, stellte Lopéz Guzmán klar. Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll im Herbst im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden.
Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010
Labels: Abtreibung, Euthanasie, Gewissensfreiheit, Subsidiaritätsprinzip
Wirksame Aids-Bekämpfung fordert globalen Strategiewechsel
Als Ziel für das Jahr 2010 hatte die UNO den universellen Zugang zur HIV-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung deklariert. Wie aus dem jüngsten Bericht der UNAIDS hervorgeht wurde trotz partieller Erfolge dieses Ziel klar verfehlt. Täglich infizieren sich 7.400 Personen mit HIV, rund 2,7 Millionen Menschen pro Jahr. In Europa hat sich die jährliche Neuinfektionsrate seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt und stieg von 44 auf 89 Fälle pro Million Einwohner. Angesichts dieser besorgniserregenden Daten sei es höchste Zeit, dass die UNO selbstkritisch ihre bisherigen Bekämpfungsstrategie der HIV-Epidemie überdenke, fordert IMABE-Mitarbeiter Jan Stejskal in seinem aktuellen Kommentar „Aids: Zwischen Mythos, Wahrheit und Fakten“ (in Imago Hominis 2010; 17: 94-98). Stejskal nimmt aus Anlass der Welt-Aids-Konferenz, die vom 18. bis 23. Juli in Wien stattfindet, Argumente und Hypothesen ins Visier, mit denen im Laufe der letzten zwei Dezennien eine Art Aids-Mythologie aufgebaut wurde. Weder Armut, Ausgrenzung, Prostitution oder mangelndes Geld für Aufklärungsprogramme seien das eigentliche Problem, Kondome seien nicht die Lösung, resümiert Stejskal. Zwar habe die antiretrovirale Behandlung wesentliche Fortschritte in der Senkung der Mortalitätsrate gebracht. Entscheidend für eine Eindämmung der Epidemie seien aber Schritte zur Änderung des Sexualverhaltens. Länder wie Uganda oder Kenia hätten gezeigt, dass erst eine Aufklärung, die zugleich einen verantwortungsvolleren Umgang mit Sexualität fördert, die Zahl der Neuinfektionen senken kann. Laut Studien fördere dagegen eine Propagierung von „Safer Sex“ zugleich ein risikoreicheres Sexualverhalten wie Promiskuität, Senkung der sexuellen Hemmschwelle und Zunahme riskanter sexueller Beziehungen.
Die Autoren des Buches „Affirming Love, Avoiding AIDS. What Africa Can Teach the West“ (The National Catholic Bioethics Center, Philadelphia, 2010) – Matthew Hanley, Fachberater für HIV/AIDS bei der Caritas in den USA und der Epidemiologe Jokin de Irala von der Universität Navarra in Spanien – bestätigen, dass aus Sicht der Präventionsmedizin die wirksamste Strategie in der Verhaltensänderung liege. Dabei sollte man die Menschen nicht unterschätzen: Warum meinten denn die Behörden, so fragen die Autoren, in Bezug auf Tabak, Cholesterin, Bewegungsarmut und exzessivem Alkoholkonsum das Verhalten ändern zu müssen, während dies beim Sexualverhalten, das mit einer schweren, potentiell tödlichen Krankheit im Zusammenhang stehe, nicht erforderlich sei? (vgl. Zenit, online 29. 06. 2010).
80 Prozent aller Neuinfektionen mit dem HI-Virus würden durch sexuelle Kontakte passieren, erklärte der Aids-Referent der Caritas Internationalis, Monsignore Robert Vitillo, kürzlich bei einer Pressekonferenz in Wien. Deshalb müsse die Präventionsarbeit auch in diesem Bereich ansetzen – ganzheitlich und mit einem besonderen Fokus auf die Stärkung der Würde der Frau. So habe Südafrika die weltweit höchste Vergewaltigungsrate, ein Großteil der sexuellen Begegnungen geschehe überhaupt ohne Zustimmung der Frauen. Wo Sex als Ware oder Mittel der Macht ausgeübt werde, habe es keinen Sinn, über Kondome als Heilmittel zu reden.
Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010
Labels: AIDS, Epidemie, Prävention
IMABE begrüßt Entscheidung der Justizministerin
Österreich will eine Liberalisierung von Ei- und Samenzellspenden von Dritten für künstliche Befruchtungen verhindern. Die Bundesregierung ficht deshalb nun das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, wonach Österreich mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstoße. Das bestätigte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am 1. Juli 2010 gegenüber der Austria Presse Agentur.
Für Bandion-Ortner widerspricht die EGMR-Entscheidung dem Wohl des Kindes, das das Recht habe, zu wissen, wer seine genetischen Eltern sind. Nach Bandion-Ortner sei der Staat nicht verpflichtet, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben (vgl. Wiener Zeitung online, 28. 06. 2010). Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, begrüßt die Entscheidung der Bundesministerin. In einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (25. 06. 2010) beruft sich Kummer auf eine aktuelle Studie, die zeigt, dass 92 Prozent genetischer Labor-Patchwork-Kinder wissen wollen, wer ihre genetischen Verwandten sind und nach ihrem genetischem Vater sowie möglichen Halbgeschwistern fahnden. Als Begründung gab ein Großteil der Kinder an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle. Diese Fakten stimmten nachdenklich angesichts der Auffassung des EGMR, der meint, soziale, Leihzell- und Gebär-Mütter willkürlich trennen zu können. „Wer denkt eigentlich noch an das Wohl des Kindes?“, fragt Kummer. Das Urteil der Kleinen Kammer des EGMR würde außerdem die Augen vor dem weltweit steigenden Eizellenhandel und der damit verbundenen Degradierung des Körpers der Frau zur Rohstofflieferantin verschließen. Das mit einer Eizellspende verbundene Gesundheitsrisiko werde schon heute heruntergespielt. „Die Erfüllung des verzweifelten Kinderwunsches eines unfruchtbaren Paares soll die Bereitschaft zur Eizellspende in potentiellen Spenderinnen erzeugen. (…) Es muss Aufgabe des Gesetzgebers sein, Betreffende in diesem Fall vor sich selbst zu schützen. Und das Kindeswohl mit allen Mitteln zu verteidigen.“ Nun liegt es an der Großen Kammer des EGMR, ihren eigenen Spruch zu prüfen.
In der aktuellen Imago Hominis-Ausgabe analysiert der Jurist Thomas Piskernigg die umstrittene Argumentation des EGMR: „Verbot von Samen- und Eizellenspende: eine Menschenrechtsverletzung?“ (Imago Hominis 2010; 17: 143-149).
Quelle: IMABE-Newsletter Juli 2010
Labels: Eizellspende, IVF, Menschenrechte, Samenspende
Neue IMABE-Info, zu finden auf http://www.imabe.org/index.php?id=1421.
Labels: Abtreibung, Pille danach, Verhütung
Ignacio Carrasco de Paula, Professor für Bioethik und Opus Dei-Mitglied, bislang Kanzler der päpstlichen Akademie für das Leben, wird deren neuer Präsident.
Labels: Internes, Lebensschutz
Ärzte und Bioethiker beklagen, dass dem Schicksal in der Medizin kaum mehr Raum gelassen wird.
Euthanasia cases in Holland have increased by 13 per cent in the last year, new figures have shown.
Labels: Euthanasie, Großbritannien, Niederlande